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Kur-Behandlung in Ungarn - So geht´s

Seit dem Beitritt Ungarns zur Europäischen Union können Sie sich Kuren von ihrer Krankenkasse mitfinanzieren lassen.

Grundsätzlich kann sich jeder Krankenversicherte in jedem EU-Land behandeln lassen. Dieses Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes ebnete somit auch den Weg für Zuschüsse der Krankenkassen für Kuren in Ungarn.

Wie und wo kann ich eine Kur in Ungarn beantragen?

Zuerst sollten Sie selber Informationen sammeln. Schauen Sie sich beispielsweise an, in welchen Fällen eine Kur in Héviz ratsam ist. Wenn eine Behandlung für Sie in Frage kommt, erkundigen Sie sich bei ihrer Krankenkasse, welche Kosten bei einer Auslandsbehandlung übernommen werden. In den meisten Fällen werden die Kosten der medizinischen Behandlungen von den Kassen übernommen.

Im zweiten Schritt besprechen Sie ihren Kur-Wunsch mit ihrem Hausarzt. Dieser prüft dann, ob überhaupt die Vorraussetzungen für eine Kur gegeben sind. Wenn das der Fall ist, stellt der Arzt mit ihnen gemeinsam den Kurantrag bei der Krankenkasse. Auf dem Antrag kann der gewünschte Kurort - z.B. Héviz - angegeben werden. Der ausgewählte Kurort muss natürlich die Vorraussetzungen für eine angebrachte Behandlung erfüllen. Ihr Arzt kann Sie dazu beraten.

Nach der Genehmigung durch die Kasse, können Sie ihre Kur antreten. Die Kosten für die therapeutischen Anwendungen übernimmt (bis auf den gesetzlich geregelten Eigenanteil) die Krankenkasse. In manchen Fällen wird zudem ein Zuschuss zu den Unterbringungs- und Verpflegungskosten gewährt, dieser kann bis zu 13 Euro am Tag betragen.

Sofern die Kureinrichtung KEINEN Vertrag mit der Krankenkasse hat, müssen Sie zunächst die Kosten für die Kur vorstrecken. Nach abgeschlossener Kur bekommen Sie anschließend die Kosten von der Kasse erstattet. Dabei sollten Sie sich in jedem Fall einen Nachweis der einzelnen Anwendungen samt Diagnose und Abschlussbericht vom leitenden Arzt der jeweiligen Kurabteilung ausstellen lassen. Zusätzlich muss der Anteil für das Kurbehandlungspaket in der Rechnung extra aufgeführt sein.

Hat die Kureinrichtung einen Vertrag mit der Krankenkasse, wird, wie in Deutschland auch, direkt zwischen Kureinrichtung und Kasse abgerechnet. Sie zahlen dann vor Ort nur den Hotel- und Eigenanteil an Verpflegungskosten.

 


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